Organisationsgutachten und Stellenbewertung
Wir führen für Sie Stellenbewertungen für tarifliche Arbeitnehmer und Beamte durch. Für die Stellenbewertung nach TVöD gelten noch immer das Verfahren und die Grundsätze des BAT.
Unsere Leistungen
Die Stellenbewertung folgt danach dem Grundsatz, dass der Arbeitnehmer in diejenige Vergütungsgruppe eingruppiert ist, deren Tätigkeitsmerkmale der gesamten, nicht nur vorübergehend ausgeübten Tätigkeit entsprechen. Art und Umfang der Tätigkeiten sind entweder durch arbeitsvertragliche Regelungen oder das durch den Arbeitgeber auszuübende Direktionsrecht bestimmt. Die sich daraus ergebende tarifliche Mindestvergütung ergibt sich kraft Tarifautomatik aus der auszuübenden Tätigkeit und bedarf keiner besonderen Eingruppierungsverfügung.
Die Bewertung der Stelleninhalte erfolgt gegenwärtig immer noch nach den Regeln des BAT in Vergütungsgruppen und Fallgruppen unter Beachtung der jeweilig anzuwendenden Sondertarifverträge. Dabei kommt der Formulierung der einzelnen Arbeitsvorgänge im Sinne des BAT innerhalb der Stellenbeschreibungen eine besondere Bedeutung zu, da in ihnen Schwierigkeit, Umfang und Tiefe der Tätigkeit zum Ausdruck kommen soll. Danach werden die einzelnen Arbeitsvorgänge bewertet.
Erst die Summe der Bewertungsergebnisse aller Arbeitsvorgänge einer Stelle und deren prozentuale Gewichtung ergibt die eigentliche Eingruppierung. Die Eingruppierungsergebnisse nach BAT werden dann nach dem tariflich festgelegtem Schema in die Entgeltgruppen des TVöD umgesetzt.
Für die Stellen der Beamten (Dienstposten) erfolgt die Bewertung nach den Grundsätzen des analytischen Verfahrens der KGSt.
Dieses Verfahren ist gerade auch für Stellen mit Führungsaufgaben oder breiten Verantwortungsbereichen gut geeignet, weil es sich auf die Betrachtung weniger, aber entscheidender Faktoren beschränkt, die die Wertigkeit jeder Tätigkeitsart kennzeichnen.
Unsere Mitarbeiter verfügen über eine bundesweite, über 15-jährige Erfahrung auf dem Gebiet der Stellenbewertung, insbesondere bei Verwaltungen und Verbänden. Verschiedene inzwischen ergangene Entscheidungen von Arbeitsgerichten und kommunale Spitzenverbände bestätigen die von uns durchgeführten Stellenbewertungen.
Wir beraten Sie auch in Fragen der Ablauf- und Aufbauorganisation.