Im Hinblick auf die von der Innenministerkonferenz (IMK) geforderten Reform des kommunalen Haushaltsrechtes beraten wir Sie im Hinblick auf die Erfassung und Bewertung des kommunalen Vermögens
Im Hinblick auf die von der Innenministerkonferenz (IMK) geforderten Reform des kommunalen Haushaltsrechtes beraten wir Sie im Hinblick auf die Erfassung und Bewertung des kommunalen Vermögens.
Wir ermitteln für Sie die Wertansätze nach kaufmännischen Gesichtspunkten gemäß §§ 238 ff. HGB im Rahmen einer Inventur, erstellen daraus ein Inventar nach § 240 HGB und begleiten Sie bei der Umwandlung von Kameralistik in kaufmännische Buchführung mit doppischem Haushalts- und Rechnungswesen (Doppik).